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Presse

IMMOBILIENMAGAZIN

Regulierungsflut ließe sich ebenfalls einfach eindämmen

Der österreichische Verband der Immobilienwirtschaft schlug bei seiner Jahresbeginn-Pressekonferenz einerseits versöhnlichere Töne an als zuletzt. Alles in allem begrüßt der öVI die in den diversen Regierungsübereinkommen und ersten legislativen Projekten erkennbaren Bemühungen um ein Wohnbauprogramm, das Wohnraumschaffung und Konjunkturimpulse unterstützen will. Jedoch, die angestrebten Ziele seien nur im Dialog mit den relevanten Playern zu erreichen, insbesondere jenen, die unternehmerisch auf eigenes Risiko tätig werden, betont öVI-Bauträgersprecher Klaus Wolfinger.Im Bereich Planung und Bauen sehen die öVI-Experten viel Spielraum, um die Regulierung einzudämmen. Einige Schrauben, an denen sich drehen ließe: Zimmergrößen unter 10 m² beispielsweise (derzeit faktisches Kriterium im Wiener geförderten Wohnbau), die geänderten Lebensformen Rechnung tragen würden; Entschärfung einzelner Landesvorschriften für Wohnungsmindestgrößen - ein überholtes Kriterium angesichts der wachsenden Bedeutung temporärer Wohnformen; pragmatische Drosselung im Bereich Bauphysik, insbesondere im Schallschutz. Nach wie vor drängt der öVI darauf, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen. österreich habe einen hohen Bestand an gefördert errichteten Wohnungen, im Gegensatz zu anderen Nationen habe man in den letzten Jahrzehnten aber kaum darauf Wert gelegt, mittel- und langfristig auf eine gute Ausgewogenheit zwischen Haushaltseinkommen und den Mietkonditionen einerseits bzw. zwischen Haushaltsgröße und Fläche einer geförderten Wohnung andererseits einzuwirken, lautet die öVI-Schelte. Die überprüfbarkeit sei gegeben, denn die in Wien erprobte Superförderung beweise die Praxistauglichkeit. Es bedeutet Mehraufwand für Hausverwaltungen und Magistrat, aber überschaubaren, so Wolfinger. Die resultierenden Rückflüsse könnten zweckgebunden für neue Wohnbaumaßnahmen eingesetzt werden. Die konkreten Zahlen, die der öVI erhoben hat: In Wien gibt es 877.000 Hauptwohnsitzwohnungen, davon 76 Prozent Hauptmietwohnungen, diese teilen sich auf 58 Prozent sozialen Wohnbau und 42 Prozent privaten auf. Von den Privaten entfallen 78 Prozent auf den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (mit – immer noch – 28 Prozent Altverträgen, 60 Prozent Richtwertverträgen und elf Prozent sonstigen Verträgen). Positiv erwähnt wurde die Initiative der Bundesregierung, eine Wohnbauinvestitionsbank zu schaffen, zumal ein Globaldarlehen von der Europäischen Investitionsbank gerade in der aktuellen Lage ein wertvolles Instrument darstelle. Dass bei Einsatz von erhöhtem Eigenkapital weniger Wohnbauförderung gewährt wird, als bei Einsatz von Bankkrediten muss aber als überkommene Regelung betrachtet werden, kritisiert Wolfinger., Missfallen erregen nach wie vor die jüngsten änderungen im Zuge der Steuerreform. Die fehlende Berücksichtigung eines Inflationsausgleiches bei der Immobilienerstragssteuer (Anm.: der Sondersteuersatz für Immobilienveräußerungen liegt für natürliche Personen seit 1. Jänner 2016 bei 30 Prozent, nach zuvor 25 Prozent) führt dazu, dass man Steuer für einen Scheingewinn zahlt. Hier ist eine Reform der Reform nötig, diese wird aber wohl erst nach den Wahlen spruchreif, wettert öVI-Vorstand Anton Holzapfel.
Link: http://www.immobilien-magazin.at/artikel/oevi_mahnt_hoehere_treffsicherheit_ein/2016.4842/,